Schwangerschaft

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis sämtliche Mutterschaftsvorsorgen an. Dabei werden Körperwahrnehmung und Eigenverantwortung der Schwangeren gestärkt sowie ihre eigene Kompetenz gefördert. Dabei arbeiten wir eng mit Hebammen zusammen. Somit wird das gesamte Spektrum von Geburtsvorbereitung, Stillvorbereitung bis Begleitung von Risikoschwangerschaften abgedeckt.

Die Mutterschaftsvorsorge ist mit ihren Untersuchungen und Beratungen in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Mit diesem Untersuchungsplan besteht in Deutschland ein weltweit vorbildliches System an Vorsorgemaßnahmen, die dazu geführt haben, dass Risiken für Mutter und Kind in der Schwangerschaft maßgeblich gesenkt werden konnten.

Die Medizin entwickelt sich rasant weiter und es gibt eine Reihe von Untersuchungen und Behandlungen, die von Experten durchaus empfohlen werden, von der Versichertengemeinschaft aber nicht übernommen werden können. Daher bieten wir Ihnen in unserer Praxis in der Schwangerschaft zusätzlichen Untersuchungen bzw. Behandlungen auf Wunsch an.

 

Mutterschaftsrichtlinien


Danach stehen jeder Schwangeren bei einem unkomplizierten Verlauf der Schwangerschaft folgende Untersuchungen zu:
 

  • regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen, dann alle 2 Wochen, verschiedene Blutentnahmen und Laboruntersuchungen.
  • zu Beginn der Schwangerschaft: Bestimmung der Blutgruppe, wenn sie nicht bekannt ist, Antikörperbestimmungen innerhalb der Blutgruppenmerkmale, Bestimmung der Röteln-Antikörper, ein Bluttest auf Lues, ein HIV Test auf Wunsch der Schwangeren, eine Hämoglobinbestimmung und eine Urinuntersuchung auf Chlamydien.
  • zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswoche Kontrolle der Blutgruppen-Antikörper sowie ein Blutzuckerbelastungstest (50g oGTT Screening-Test) zur Abklärung, ob eine Blutzucker-stoffwechselstörung vorliegt.
  • zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche die Blutuntersuchung zur Bestimmung von Hepatitis B Antikörpern
  • verschiedene Kontrollen des Hämoglobins (je nach Wert)

Ultraschalluntersuchungen in der

  • 09. – 12. SSW zur Festlegung des Geburtstermins
  • 19. – 22. SSW zur Organdiagnostik
  • 29. – 32. SSW zur Wachstumskontrolle des Kindes

zusätzliche Untersuchungen und die Verschreibung von Medikamenten sind vom Gesetzgeber vorgesehen und werden von den Krankenkassen getragen, wenn im Verlauf der Schwangerschaft Auffälligkeiten festgestellt werden und die Leistungen zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.



Zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch:
 

  • Überprüfung der Schilddrüsenfunktion, Bluttest auf Toxoplasmose, Ringelröteln oder Cytomegalie, um den Immunschutz in der Schwangerschaft abzuklären und damit eine Gefährdung für das Ungeborene abzuwenden.
  • B-Streptokokkenabstrich zur Vermeidung einer Infektion des Neugeborenen während der Geburt
  • „großer Zuckerbelastungstest“ (75 g oGTT ) zum sicheren Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes
  • Akupunktur bei verschiedenen Beschwerden in der Schwangerschaft und zur Geburtsvorbereitung
     

Viele Frauen und ihre Partner haben in der Schwangerschaft das Bedürfnis, ihr Baby öfter als vorgesehen mit dem Ultraschall anzuschauen, z.B. bevor man das Kind spürt (zwischen dem 1. und dem 2. Ultraschall) oder zwischen dem 2. und 3. Ultraschall, um nochmals nach dem Geschlecht zu schauen oder es beispielsweise den Kindern oder dem Partner zu zeigen.

Diese Wünsche können wir natürlich verstehen und bieten den Schwangeren daher an, zusätzliche Wunsch-Ultraschalluntersuchungen durchführen zu lassen.
 

Interessante Links zum Thema Schwangerschaft:
www.9monate.de
www.dge.de (Deutsche Gesellschaft für Ernährung)

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